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Bürgermeister Peter Pfingst zu Ordnungsgeld verurteilt

01.02.2008 (sts)
"Es ist bedauerlich, wenn eine private Feier wichtiger ist als ein Gerichtstermin." Mit diesen Worten verhängte Arbeitsgerichtsdirektor Hans-Gottlob Rühle am Freitag (1. Februar) ein Ordnungsgeld von 150 Euro für das Nicht-Erscheinen vor Gericht. An sich wäre das nichts Ungewöhnliches, wäre der so Bestrafte nicht Peter Pfingst, der Bürgermeister der Gemeinde Steffenberg.
Der eigentliche Verhandlungsgegenstand trat dadurch in den Hintergrund. Ein Gemeindearbeiter hatte gegen die Entziehung seiner Nebentätigkeits-Genehmigung in der Forstwirtschaft geklagt. Auf Wunsch der Gemeinde sollte der Mann aufgrund seiner Ausbildung dauerhaft in der Forstwirtschaft eingesetzt werden.
Der Kläger legte aber im Juli 2007 ein ärztliches Attest vor, in dem ihm eine chronische Wirbelsäulen-Schädigung bescheinigt wurde, die schwere Waldarbeit unmöglich mache. Daraufhin widerrief Pfingst auch die Nebentätigkeits-Genehmigung mit der Begründung, dass der Kläger dann auch nicht privat im Wald arbeiten könne.
Problematisch aus Rühles Sicht war aber die Tatsache, dass die Entziehung der Genehmigung umgehend auf die Einreichung des Attests erfolgte. Nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) hätte diese Entscheidung nämlich nur unter Mitwirkung des Personalrats erfolgen dürfen.
"In den Akten gibt es keinen Nachweis über die Einschaltung des Personalrats. Das wäre eine Blamage für den Gemeindevorstand", sagte Rühle.
Pfingst hatte Rühle im Vorfeld der Verhandlung mitgeteilt, dass er zu dem Termin nicht erscheinen könne, da er um 11 Uhr zu einer Feierstunde mit anschließendem Empfang ins Kreishaus müsse. Der von Pfingst bestellte Stellvertreter Detlef Ruffert hatte der Gemeindeverwaltung umgehend nach Erhalt der Anfrage mitgeteilt, dass er aufgrund familiärer Verpflichtungen diesen Termin unmöglich wahrnehmen könne.
Rechtsanwalt Jürgen Schlienbecker teilte Rühle eine Stunde vor Prozessbeginn per Fax mit, dass er ebenfalls nicht persönlich erscheine. Er beantragte aber, den Prozess ruhen zu lassen, da sich die Parteien außergerichtlich einigen wollten.
Sein Kollege auf der Gegenseite, der Marburger Rechtsanwalt Wolf Steinmeier, war darüber sichtlich überrascht: "Ich habe noch vor 20 Minuten mit ihm telefoniert. Da hat er nichts davon gesagt. Ich bin davon ausgegangen, dass die Gegenseite hier heute erscheint."
Dem Antrag, den Prozess ruhen zu lassen, schloss er sich allerdings an.
Peter Pfingst erklärte gestern auf Anfrage von marburgnews, dass er die "Welt nicht mehr verstehe". Sein Büroleiter habe ihm mitgeteilt, dass der Verhandlungstermin ausfalle. Aus diesem Grund sei auch kein Vertreter des Gemeindevorstands vor Gericht erschienen.
In der Tat sei ihm auch nicht bekannt gewesen, dass in der Genehmigungsfrage der Personalrat hätte eingeschaltet werden müssen. Allerdings lägen solche Details in Personalfragen auch nicht in seinem originären Aufgabengebiet: "Die Frage nach der Beteiligung des Personalrates hätte Herr Rühle mit einem Anruf bei meinem Büroleiter klären können." Die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen seine Person empfinde er als "arg willkürlich". Er werde seine Einspruchsmöglichkeiten dagegen geltend machen.
Stephan Sonntag
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