31.01.2008 (fjh)
Die
Universitätsstadt Marburg führt eine Solarsatzung ein. Der Entwurf dazu wurde am Mittwoch (30. Januar) einer interessierten Öffentlichkeit vorgestellt.
Der Satzungsentwurf stößt auf ein sehr großes öffentliches Interesse. Gut 120 Fachleute sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger diskutierten am Mittwochabend im Stadtverordneten-Sitzungssaal mit Bürgermeister Dr. Franz Kahle, Rechtsanwalt Fabio Longo, Baudirektor Jürgen Rausch sowie Prof. Dr. Klaus Vajen von der Universität Kassel über Klimaschutz auf kommunaler und überregionaler Ebene, den Einsatz von Solartechnik, die bau- und planungsrechtlichen Grundlagen für eine solare Baupflicht sowie konkret über den Marburger Satzungsentwurf.
Die wesentlichen Zielsetzungen des Satzungsentwurfs bestehen darin, im gesamten Stadtgebiet jeden Neu- oder Anbau zwangsläufig mit Solaranlagen auszustatten. Auch bei einer Veränderung bestehender Bauwerke soll diese Verpflichtung in aller regel greifen.
Sollte der Satzungsentwurf von der Stadtverordneten-Versammlung beschlossen und rechtsverbindlich werden, wäre mit dieser Regelung erstmalig eine flächendeckende solare Baupflicht in einer deutschen Kommune eingeführt worden. Die Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaftsvertretern, Vertretern von Wohnungsbaugesellschaften, der Architekten- und Ingenieurkammer, Beiratsvertretern sowie Vertretern der Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Handwerkskammer (HWK) zeigte, dass die Absicht der Stadt zum Teil auf Kritik im Detail, in der Sache jedoch auf eine sehr weitgehende Zustimmung stößt.
Hervorzuheben war insbesondere eine Anregung zum derzeitigen Satzungsentwurf. Nach diesem Entwurf sollen Ersatzmaßnahmen für solarthermische Anlagen mit erster Priorität Solarstrom-Anlagen sein. Der Einsatz erneuerbarer Energie bei der Heizungsanlage oder eine besonders gute Wärmedämmung kommen nur in Betracht, wenn Solartechnik wegen mangelnder Süd-Exposition oder Verschattung nicht sinnvoll ist.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Diskussionsveranstaltung regten an, den Entwurf in der Weise zu ändern, dass solche Ersatzmaßnahmen gleichrangig neben Solarstrom-Anlagen in Betracht kommen. Sinnvoll sei das beispielsweise auch aus stadtgestalterischen Gründen oder, weil bei gewerblichen Bauten sich der Einsatz von besonderen Technologien bei der Wärme-Erzeugung anbietet. In diesem Punkt wird die Stadt Marburg eine Anpassung des Satzungsentwurfs überprüfen.
Der Öffentlichkeit und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Diskussionsveranstaltung wird nunmehr Gelegenheit gegeben, bis zum 20. Februar 2008 schriftlich Stellung zu dem Satzungsentwurf zu nehmen. Im Anschluss daran soll die endgültige Satzung im Entwurf mit den gegebenenfalls eingearbeiteten Änderungen und Korrekturen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Das Marburger Stadtparlament hatte den Magistrat beauftragt, einen Vorschlag für eine stärkere Nutzung von Solarenergie zu entwickeln. Sowohl auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) als auch auf der Grundlage der Hessischen Bauordnung (HBO) ist es möglich, eine Baupflicht für solarthermische Anlagen über kommunales Satzungsrecht vorzugeben.
Da aufgrund der demografischen Verhältnisse mittel- bis langfristig immer seltener Neubaugebiete entwickelt werden, ist es aus Effizienz-Gründen wichtig, mit einer solchen Regelung auch die bestehenden baulichen Anlagen zu erfassen.
Vor diesem Hintergrund wurde die Anwaltskanzlei Becker Büttner Held, die auf dem Gebiet des Energierechts sehr erfahren ist, damit beauftragt, ein Gutachten zur Rechtmäßigkeit einer Solarsatzung zu verfassen. Die Gutachter empfehlen, die Satzung zur solaren Baupflicht auf den Paragraphen 81 Absatz der HBO zu stützen. Auf der Grundlage des Kurz-Gutachtens zur Rechtmäßigkeit einer Solarsatzung für die Universitätsstadt Marburg wurde in Abstimmung mit den Gutachtern ein Satzungsentwurf entwickelt.
pm: Stadt Marburg
Text 129 groß anzeigenwww.marburgnews.de