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Ausgebüxte Pferde


Unfall zwischen Dagobertshausen und Michelbach

04.11.2016 (fjh)
Ausgebüxte Pferde beschäftigten in der Nacht zum Freitag (4. November) die Polizei. Während der Ausflug der Pferde in Kirchhain ohne Folgen blieb, kam es durch die frei laufenden Tiere zwischen Dagobertshausen und Michelbach zu einem Verkehrsunfall.
Bei dem Zusammenstoß zwischen einem Pferd und einem Auto entstand an dem Fahrzeug ein hoher Sachschaden. Zudem erlitt das Tier schwere Verletzungen.
Die Polizei Stadtallendorf konnte in den frühen Morgenstunden die Besitzerin der drei Tiere erreichen. Sie kümmerte sich rechtzeitig um die Tiere, sodass kein weiterer Schaden entstand.
Der erste Anruf über frei laufende Pferde an der Landstraße 3092 bei Dagobertshausen erreichte die Polizei bereits kurz nach zwei Uhr. Die Suche verlief erfolglos, bis eine Streife kurz nach drei Uhr tatsächlich zwei Pferde beim Kreisel sichtete. Die Tiere liefen jedoch bei Annäherung sofort weg. Um 5.35 Uhr kam es dann auf der Landstraße am Abzweig nach Dagobertshausen zu dem Zusammenstoß. Das Pferd lief trotz der Verletzung davon, wurde aber später gefunden und tierärztlich versorgt.
An dem Auto entstand ein hoher Schaden. Der Fahrer blieb unverletzt. Um 7.30 Uhr waren alle Pferde wieder eingefangen.
Hinten links touchierte ein Unbekannter am Donnerstag (3. November) zwischen 18.40 und 21.45 Uhr wahrscheinlich beim Ein- oder Ausparken einen grauen VW Golf und verursachte einen Schaden von 250 Euro. Die Unfallflucht ereignete sich auf dem Parkplatz der Adolf-Reichwein-Schule an der Weintrautstraße.
Laut Zeugenaussagen stieg der Fahrer eines silbernen Mercedes SLK nach einem Unfall aus, setzte sich dann aber wieder in sein Auto und fuhr weiter. Um den durch das Touchieren beim Vorbeifahren an einem schwarzen Ford C-Max entstandenen Schaden von mindestens 1.200 Euro hat sich der Fahrer nicht gekümmert. Der Unfall passierte am Donnerstag (3. November) um 7.45 Uhr in der Straße Am Berg. Den SLK-Fahrer erwartet ein Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB, das mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Hinzu kommt noch ein Führerscheinentzug.
pm: Polizei Marburg
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