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Auf dem Schwarzmarkt


Pistole des OEZ-Attentäters kam aus Marburg

16.08.2016 (fjh)
In Marburg hat der Amokschütze von München seine Waffe und Munition gekauft. Den 31-jährigen Verkäufer hat die Polizei am Dienstag (16. August) festgenommen.
Mit einer Pistole vom Typ "Glock 17" hatte der 18-jährige Münchner am Freitag (22. Juli) im Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) neun junge Menschen und zum Schluss auch sich selbst erschossen. Über das Internet hatte er diese Waffe bei dem 31-jährigen Marburger erworben.
Ebenfalls über das "Darknet" hatten Ermittler des Zollfahndungsamts Frankfurt mit dem Waffenhändler ein Scheingeschäft vereinbart. Während der Anbahnungsgespräche habe der 31-jährige Verkäufer gesagt, er habe dem späteren Amokläufer bei zwei Treffen in Marburg zunächst im Mai die Pistole und dann vier Tage vor der Tat Munition verkauft. Von München nach Marburg angereist war der Amokschütze mit dem Fernbus.
Auf den Waffenverkäufer gestoßen waren die Beamten bei Ermittlungen zur Herkunft von Waffen, die bei einem 62-jährigen Buchhalter in Nordrhein-Westfalen und einem 17-jährigen Schüler in Nordhessen gefunden worden waren. Der Schüler hatte mehrere Gewehre, Revolver, Patronen und Schwarzpulver vermutlich ebenfalls in Marburg bezogen. Der Kontakt war über einschlägige Internetforen im "Darknet" zustandegekommen.
Bei der Übergabe der - von den Ermittlern zum Schein bestellten - Waffen nahm die Polizei den Anbieter dann am Dienstag (16. August) in Marburg fest. Zu seinem eigenen Schutz trug der 31-jährige Mann in einem Schulterhalfter eine durchgeladene Pistole.
Begleitet wurde er von seiner Lebensgefährtin. Sie transportierte die bestellten Waffen in einem Gitarrenkoffer. Das Sondereinsatzkommando der Polizei fand darin eine Maschinenpistole, eine Pistole und Munition.
Anschließend führten die Ermittler eine Hausdurchsuchung in der Wohnung des Inhaftierten durch. Offenbar wurden dabei weitere Waffen gefunden.
Die Generalstaatsanwaltschaft Hessen möchte den Mann und seine Lebensgefährtin am Mittwoch (17. August) dem zuständigen Haftrichter vorführen. Neben Strafen wegen Verstößen gegen das Waffenrecht droht ihnen auch ein Verfahren wegen Beihilfe zum neunfachen Mord.
Franz-Josef Hanke/pm
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