20.01.2016 (fjh)
Für behindertengerechte Umbauten in selbst genutzten Wohngebäuden und im näheren Wohnungsumfeld stellt das
Land Hessen auch im Jahr 2016 Kostenzuschüsse bereit. Darauf haben der
Landkreis Marburg-Biedenkopf und die
Universitätsstadt Marburg am Mittwoch (20. Januar) aufmerksam gemacht.
Als "selbst genutzt" gelten Wohnungen, die vom Eigentümer oder nahen Angehörigen genutzt werden. Förderfähig sind Kosten bis maximal 25.000 Euro je Wohneinheit. Maßnahme-Kosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.
Der Zuschuss kann bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Allerdings gelten für bestimmte Gewerke Förderobergrenzen wie zum Beispiel für den Bad-Umbau oder -Einbau maximal 5.000 Euro.
Bauvorhaben werden nur dann gefördert, wenn die Eigenmittel zur Finanzierung nicht ausreichen, deren Finanzierung dauerhaft gesichert ist und mit dem Bau vor Bewilligung des Kostenzuschusses noch nicht begonnen wurde. Ebenso dürfen nicht allgemeine Modernisierungen im Vordergrund stehen, sondern ausschließlich behindertentypische Verbesserungen.
Baumaßnahmen können Antragsteller bis spätestens 1. Juni 2016 beim Landkreis und bei der Universitätsstadt formgerecht anmelden. Nähere Informationen und das Anmeldeformblatt erhalten Interessierte mit Wohnort im Landkreis Marburg-Biedenkopf in der Kreisverwaltung beim Fachbereich Bauen, Wasser- und Naturschutz.
Bewohner der Universitätsstadt Marburg informiert der städtische Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, Fachdienst Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung, Barfüßerstraße 11. Als Ansprechpartner steht dort Klaus Fecho unter der Telefonnummer 06421/201-1616 zur Verfügung. Außerdem können Interessierte auch direkt die Internetseite der WI-Bank
www.wibank.de besuchen.
pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
Text 11170 groß anzeigenwww.marburgnews.de