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Oberstadt ohne


Feuerwerk kann bis zu 50.000 Euro kosten

23.12.2015 (fjh)
Wegen der erhöhten Brandgefahr verbietet das bundesweit geltende Sprengstoffrecht seit Oktober 2009, Raketen und Böller in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern zu zünden. Die Universitätsstadt Marburg weist wie in den vorangegangenen Jahren daraufhin, dass dieses Verbot insbesondere die komplette Oberstadt einschließlich des Schlosses und des Lutherischen Kirchhofs betrifft.
An diesen Orten ist das zünden aller Feuerwerkskörper wie Raketen oder Böller untersagt. Je nach Einzelfall wird es mit einer Geldbuße von 5 bis 50.000 Euro geahndet.
Mit Schildern an den Zugängen zur Oberstadt wird noch einmal auf dieses Verbot hingewiesen. Polizei und Ordnungspolizei werden zwar Kontrollen durchführen, da die Einsatzkräfte in der Silvesternacht aber vielfältige Aufgaben haben und nicht überall sein können, appelliert die Universitätsstadt Marburg an die Einsicht und Vernunft ihrer Bürgerinnen und Bürger.
pm: Stadt Marburg
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