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Kandidatur zur Kommunalwahl


Wahlvorschläge bis 28. Dezember möglich

08.11.2015 (fjh)
Bei der Kommunalwahl am 6. März 2016 werden die Stadtverordnetenversammlung (StVV) und die Ortsbeiräte gewählt. Zum ersten Mal geschieht das auch in den neu gebildeten Ortsbezirken "Altstadt", "Campusviertel" (ehemals Kliniksviertel),"Südviertel", "Waldtal" und "Weidenhausen". Bis Montag (28. Dezember) können Bürger Wahlvorschläge beim Wahlleiter der Universitätsstadt Marburg einreichen.
Die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter ergibt sich aus derEinwohnerzahl. Für die Stadtverordnetenversammlung sind es 59, für die Ortsbeiräte zwischen drei und neun. Insgesamt werden Ortsbeiräte für 25 Ortsbezirke gewählt.
Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Der Ortsbeirat hat auch zu Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Stadtverordnetenversammlung oder der Stadtverwaltung vorgelegt werden.
Vorschläge für die Wahl der StVV und der Ortsbeiräte können Parteien oder Wählergruppen einreichen. Um eine Wählergruppe zu gründen, genügt es, dass sich eine Gruppe von Personen zusammenfindet und einen Wahlvorschlag für die Kommunalwahlen aufstellt.
Eine Wählergruppe benötigt keine eigene Satzung im vereins- oder parteirechtlichen Sinn. Allerdings ist es üblich und auch sinnvoll, dass eine Wählergruppe sich zu ihren politischen Zielen äußert. Eine Partei oder eine Wählergruppe kann in einem Wahlkreis jeweils nur einen Wahlvorschlag einreichen.
Stadtverordnete oder Stadtverordneter kann werden, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten in der Universitätsstadt Marburg den Hauptwohnsitz hat. Zum Mitglied eines Ortsbeirats kann gewählt werden, wer ebenfalls das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet hat und seit mindestens sechs Monaten in dem Ortsbezirk wohnt. In beiden Fällen müssen die Bewerber Deutsche oder EU-Bürger sein.
Für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung ist die Universitätsstadt Marburg Wahlkreis. Für die Wahl der Ortsbeiräte sind die jeweiligen Ortsbezirke (Stadtteile) Wahlkreise.
Die Wahlvorschläge und damit die Bewerber werden in einer Mitgliederversammlung der Partei oder der Wählergruppe festgelegt. An der Aufstellung der Bewerber und an der geheimen Abstimmung dürfen sich nur Mitglieder der Partei oder der Wählergruppe im Wahlkreis beteiligen.
Wer stimmberechtigtes Mitglied ist, richtet sich nach der Satzung und den Beschlüssen der Partei oder der Wählergruppe. Die Mindestanforderung an die Stimmberechtigung ist, dass die Mitglieder im jeweiligen Wahlkreis wohnen.
Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einer oder einem Abgeordneten, einem Vertreter oder einer Vertreterin in der zu wählenden Stadtverordnetenversammlung oder dem jeweiligen Ortsbeirat, im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Land im Bundestag vertreten waren, müssen von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter und Vertreterinnen zu wählen sind. Diese Unterstützungsunterschriften müssen auf amtlichen Formblättern eingeholt werden, die man nach Aufstellung des Wahlvorschlags beim Wahlleiter bekommt.
Die Wahlvorschläge müssen spätestens am 28. Dezember 2015 bis 18 Uhr eingereicht werden. Damit mögliche Mängel noch rechtzeitig beseitigt werden können und da die Frist am Tag nach den Weihnachtsfeiertagen abläuft, ist es ratsam, die Wahlvorschläge schon früher einzureichen. Sie sollten möglichst persönlich abgegeben werden, damit gleich bei der Übergabe vorgeprüft und auf etwaige Mängel hingewiesen werden kann.
pm: Stadt Marburg
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