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Auf Ausländer achten


Fünf Listen zur Beiratswahl am 29. November

05.10.2015 (fjh)
Ihren neuen Ausländerbeirat wählen die ausländischen Einwohner der Universitätsstadt Marburg am Sonntag (29. November). Fünf Wählergruppen mit insgesamt 70 Kandidatinnen und Kandidaten treten zur Wahl an. Sie wollen in den kommenden fünf Jahren die Interessen der ausländischen Einwohner vertreten.
Etwa 6.500 ausländische Einwohner können ihre Stimme in einem von zwei Wahllokalen in Marburg abgeben oder per Briefwahl bereits vorab wählen. Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohner, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Universitätsstadt Marburg ihren Hauptwohnsitz haben. Bürger mit mehreren Staatsangehörigkeiten, die auch Deutsche sind, besitzen allerdings kein aktives Wahlrecht.
Aufgabe des für fünf Jahre gewählten Ausländerbeirats ist es, die Interessen der ausländischen Einwohner zu vertreten. Das aus 15 Mitgliedern bestehende Gremium berät die Organe der Universitätsstadt Marburg in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen.
Der Ausländerbeirat hat dabei ein Vorschlagsrecht und ist in allen wichtigen Angelegenheiten anzuhören, die ausländische Einwohner betreffen. Der Magistrat hat den Ausländerbeirat entsprechend rechtzeitig über alle Angelegenheiten zu informieren, deren Kenntnis zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlich ist.
Fünf Wahlvorschläge sind bis zum Stichtag am Montag (21. September) um 18 Uhr beim Wahlleiter eingereicht worden. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am Freitag (2. Oktober) alle eingereichten Wahlvorschläge zugelassen. Per Losentscheid wurde die Reihenfolge der fünf Wahlvorschläge festgelegt.
Erster Wahlvorschlag ist "Vielfalt, Gleichberechtigung und Zusammenleben" (VGZ) mit zehn zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern. Auf Platz 2 der Wahlliste folgt die "Gruppe ohne Grenzen" (GoG) mit 21 Bewerbern. Dritter Vorschlag ist die "Interkulturelle Liste" (IKL) mit 21 zugelassenen Kandidaten.
Das "Bündnis der demokratischen Völker" (BDV) tritt mit fünf Bewerbern an. Den letzten Listenplatz haben die "Sozialdemokratischen Migranten in Marburg" (SMM) mit 13 zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern erhalten. Die zugelassenen Wahlvorschläge mit den persönlichen Daten der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber werden spätestens am Montag (12. Oktober) bekannt gemacht.
Wählbar als Mitglied des Ausländerbeirats sind die wahlberechtigten ausländischen Einwohner, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten in der Universitätsstadt Marburg ihren Hauptwohnsitz haben. Wählbar sind dabei auch Deutsche, die eingebürgert worden sind oder die zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.
Die Universitätsstadt Marburg ist für diese Wahl in zwei Wahlbezirke eingeteilt: Das Wahllokal im Wahlbezirk 1 befindet sich im Sitzungssaal in der Barfüßerstraße 50. Das Wahllokal im Wahlbezirk 2 ist im "Treffpunkt Richtsberg" Am Richtsberg 66 eingerichtet.
Geöffnet sind die Wahllokale am Sonntag (29. November) von 8 bis 18 Uhr. Für die Stimmabgabe sollten sich Wählerinnen und Wähler amtlich ausweisen können.
Briefwahl ist ebenfalls möglich. Wahlberechtigte können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich beim Wahlamt in der Barfüßerstraße 50 abholen. Geöffnet ist ab Montag (19. Oktober, immer montags bis mittwochs von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr.
Um die Unterlagen zu erhalten, ist die Vorlage eines amtlichen Ausweises notwendig. Die Briefwahlunterlagen werden den Wählerinnen und Wählern direkt ausgehändigt und sie haben zudem die Möglichkeit, bereits an Ort und Stelle in einer Wahlkabine die Wahlentscheidung zu treffen und den roten Wahlbrief in eine Wahlurne zu werfen.
Den Wahlschein beziehungsweise die Briefwahlunterlagen können Wahlberechtigte aber auch schriftlich beim Wahlamt beantragen. Das geschieht mitder Wahlbenachrichtigung, auf deren Rückseite ein Antragsformular vorgedruckt ist. Auch ein formloser schriftlicher Antrag per Brief, Postkarte, Telegramm, Telefax oder E-Mail unter Angabe des Vor- und Familiennamens, des Geburtsdatums und der Anschrift ist möglich.
Ab Montag (19. Oktober) können die Unterlagen zudem online über den entsprechenden Button auf der Internetseite www.marburg.de beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Wer eine schriftliche Vollmacht besitzt, kann auch für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen.
Bis Freitag (27. November) vor 13 Uhr können Wählerinnen und Wähler im Wahlamt einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Der frühestmögliche Zeitpunkt, an dem Wahlscheine ausgestellt und Briefwahlunterlagen versandt werden, ist Montag (19. Oktober). Die roten Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag (29. November) um 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein.
Ein Wahlberechtigter, der wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, einen Wahlschein noch bis zum Wahltag um 15 Uhr zu beantragen. Daher hat das Wahlamt auch am Wahltag von 7.30 bis 18 Uhr und am Samstag (28. November) von 8 bis 12 Uhr geöffnet.
Besonderer Wahlleiter für die Ausländerbeiratswahl ist Dieter Finger vom Fachdienst Personal-, Organisations- und Beteiligungsmanagement. Stellvertretende Besondere Wahlleiterin ist Nikola Orth. Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und sechs weiteren Beisitzern.
pm: Stadt Marburg
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