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Gegen Ansteckung


Bereits elf Masern-Fälle in der Waldorfschule

18.05.2015 (ms)
Über den Masern-Ausbruch an der Walldorfschule haben der Landkreis Marburg-Biedenkopf und die Waldorfschule am Montag (18. Mai) informiert. Nach aktuellem Stand haben sich nun elf Schüler mit Masern angesteckt.
Seit Montag (18. Mai) gilt ein Betretungsverbot für alle Schüler, Lehrkräfte und Bedienstete der Schule, die nicht sicher gegen Masern geschützt sind. Nach Auskunft von Dr. Martin Just vom Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf war die Infektion eines Schülers der 11. Klasse, der sich im familiären Umfeld angesteckt hatte, der Ausgangspunkt des aktuellen Ausbruchs. Ausgehend von diesem Fall breitete sich die hochansteckende Krankheit über mehrere Klassen und Jahrgangsstufen aus, so dass nunmehr elf Schüler betroffen sind.
Der Zustand der Erkrankten sei stabil. In einem Fall sei eine stationäre Behandlung im Krankenhaus erforderlich gewesen.
Bisher wurden fünf Masern-Fälle in der 11. Klasse erfasst, ein Fall in der 10. Klasse, je zwei Fälle in der 9. und in der 7. Klasse sowie ein Fall in der 2. Klasse. Da die Erkrankung nun auch in der Mittelstufe aufgetreten ist und damit außerhalb des Hauptgebäudes, wo die übrigen Fälle registriert wurden, hat sich das Gesundheitsamt des Kreises gemeinsam mit der Schulleitung dazu entschlossen, ab sofort nur noch Schülern, Lehrkräften und Bediensten den Zutritt zur Schule zu gestatten, die sicher gegen Masern immun sind.
Diese Immunität wird entweder durch eine zweifache Schutzimpfung gegen Masern oder durch eine in der Vergangenheit durchgemachte Masern-Erkrankung erreicht, wenn im Blut ausreichend Antikörper gegen das Masern-Virus vorhanden sind. Die sichere Immunität mussten am Montag alle durch eine ärztliche Bescheinigung belegen, wenn sie die Schule betreten wollten.
"Das hat auch ohne Probleme funktioniert", berichteten Martin Jennemann von der Schulleitung und Dr. Birgit Wollenberg vom Gesundheitsamt des Kreises. "Wir mussten niemanden nach Hause schicken. Die Informationen im Vorfeld sind bei Eltern und Schülern angekommen.“
Als reine Vorsichtsmaßnahme habe die Schule das Betretungsverbot eigenverantwortlich auch auf ihre Kindertageseinrichtung der Schule ausgeweitet.
Nach den bisherigen Auswertungen für die Klassen 10 bis 12 sind im Durchschnitt rund 73 Prozent der Schüler entweder einfach oder doppelt gegen Masern geimpft. Mit einer Ausnahme sind zudem alle Lehrkräfte entweder doppelt gegen Masern geimpft oder besitzen eine serologische Immunität. Die Immunitätsrate der anderen Schüler werde derzeit gerade ausgewertet.
Das Gesundheitsamt des Kreises und die Schule teilten zudem mit, dass alles getan werde, damit auch die mündlichen Abiturprüfungen Mitte Juni stattfinden können. "Jeder Schüler der 13. Klasse wird die Möglichkeit haben, die Prüfung abzulegen, sofern er nicht erkrankt ist“, betonte Wollenberg.
Nach Einschätzung des Gesundheitsamts sei davon auszugehen, dass noch weitere Masern-Fälle auch außerhalb der Waldorfschule auftreten. Die Ärzte gehen zudem von einer gewissen Dunkelziffer aus, da sich möglicherweise nicht alle Erkrankten einem Arzt vorstellen und somit auch keine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgt.
Das Gesundheitsamt wies darauf hin, dass alle getroffenen Maßnahmen nur auf mögliche Infektionskontakte innerhalb der Schule und des Schulalltags zielen können. "Wir haben keinen Einfluss darauf, was die Betroffenen in ihrem privaten und persönlichen Umfeld tun“, erläuterte Just. Er zähle aber auf die Vernunft und auf die Einsicht der Schüler und Eltern, die Empfehlungen des Gesundheitsamts zu beachten.
Aus medizinischer Sicht gilt ein Masern-Ausbruch als beendet, wenn nach einer Frist von 28 Tagen kein weiterer Erkrankungsfall auftritt. "Wann der aktuelle Ausbruch zum Stillstand kommt, können wir derzeit noch nicht seriös voraussagen“, betonte Just. Informationen zu weiteren Erkrankungen außerhalb der Schulgemeinde lägen dem Gesundheitsamt derzeit nicht vor.
Sollte die Zahl der Masern-Fälle weiter ansteigen, werden die eingeleiteten Schritte fortgesetzt. Dazu gehören die Ermittlung aller möglichen Kontaktpersonen von Erkrankten und die Anordnung von Schutzmaßnahmen. Dabei stehen insbesondere auch die Personen im Fokus des Gesundheitsamtes, die in sensiblen Bereich tätig sind oder diese besuchen, also zum Beispiel Schulen, Kindergärten, pflegerische, medizinische oder geburtshilfliche Einrichtungen. Auflagen, zum Beispiel für Familienangehörige Erkrankter, sowie gezielte Betretungsverbote sollen die weitere Ausbreitung verhindern – denn wer sich mit Masern angesteckt hat, zeigt zunächst keine Symptome, kann die Erreger aber trotzdem weiter verbreiten.
Die Landrätin und auch die Fachleute des Gesundheitsamtes wiesen nochmals auf die hohe Bedeutung der Schutzimpfung gegen Masern hin. Der große Nutzen, nämlich der Schutz vor einer Infektion und vor gefährlichen Komplikationen einer Masern-Erkrankung würden die möglichen Risiken überwiegen.
pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
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