11.05.2015 (fjh)
Ein weiterer Schüler der Waldorfschule Marburg hat sich mit Masern angesteckt. Das hat der
Landkreis Marburg-Biedenkopf am Montag (11. Mai) mitgeteilt. Der jetzt erkrankte 16-jährige Schüler besucht eine andere Klasse als der Schüler, bei dem in der vorangegangenen Woche die Infektionskrankheit festgestellt worden war.
Alle engen Kontaktpersonen des 16-jährigen Schülers, die nicht sicher vor Masern geschützt sind, dürfen deshalb bis einschließlich Donnerstag (21. Mai) die Schule nicht betreten. Das gilt für die Schülerinnen und Schüler, die die gleiche Klasse wie der 16-Jährige besuchen, sowie für die Lehrkräfte und Familienangehörigen des Jugendlichen.
"Wir untersuchen derzeit, wie und wo sich der 16-Jährige angesteckt hat", teilte Dr. Martin Just vom Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf mit. Von dem Verbot, die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen zu betreten, sei nur ausgenommen, wer einen sicheren Schutz vor einer Ansteckung mit Masern nachweisen kann.
Nach seinen Worten gilt als sicherer Schutz eine zweifache Masern-Schutzimpfung, die auch dokumentiert wurde, oder eine durchgemachte Masern-Erkrankung und eine entsprechenden Immunität, die ebenfalls nachgewiesen werden muss. Das Gesundheitsamt muss die sichere Immunität anhand von Impfausweisen oder anderen geeigneten medizinischen Dokumenten überprüfen.
"Wir gehen davon aus, dass alle Mitschüler und auch die Lehrkräfte, die am Unterricht der betreffenden Klasse zwischen dem 4. und 5. Mai teilgenommen haben, auch engen und damit infektionsrelevanten Kontakt zu dem 16-Jährigen hatten", erläuterte Just. Die engen Kontaktpersonen ohne sichere Immunität dürfen außerdem bis einschließlich 21. Mai 2015 keine anderen Gemeinschaftseinrichtungen betreten oder dort arbeiten.
Gemeinschaftseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden. Das sind zum Beispiel Kinderkrippen, Kindergärten und Kindertagesstätten, Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Ferienlager oder ähnliche Einrichtungen.
Die Fristen, die das Gesundheitsamt gesetzt hat, orientieren sich an der Inkubationszeit der Masern-Erkrankung. Das ist die Zeit zwischen der Ansteckung und dem Auftreten erster Krankheitszeichen.
Die Fachleute des Gesundheitsamts raten engen Kontaktpersonen außerdem davon ab, bis einschließlich 21. Mai 2015 an Sport- oder Freizeitaktivitäten teilzunehmen. Zudem sollten Besuche im eigenen Haushalt auf Personen beschränkt werden, die gegen Masern immun sind. Während für die engen Kontaktpersonen ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für die Schule und Gemeinschaftseinrichtungen angeordnet wurde, empfiehlt das Gesundheitsamt den anderen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften der betroffenen Schule, die nicht sicher gegen Masern geschützt sind, bis einschließlich 21. Mai 2015 zu Hause zu bleiben.
"Enger Kontakt und Aufenthalt in geschlossenen Räumen wie in Schulen und Kindergärten begünstigen die Übertragung des Masern-Virus", erklärte Just. "Der Auftrag des Gesundheitsamtes ist es jetzt, mögliche Folgeinfektionen zu verhindern. Je besser uns dies gemeinsam gelingt, desto eher werden auch folgenschwere Komplikationen einer Masern-Erkrankung zu vermeiden sein. Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit."
Masern seien schon ansteckend, bevor die Krankheit mit Fieber, Husten, Schnupfen sowie Entzündungen im Nasen-Rachenraum und der Augen-Bindehaut beginne. Dieser Umstand begünstige die Ausbreitung der Krankheit und damit auch eine mögliche Verschleppung einer Masern-Erkrankung in andere Gemeinschaftseinrichtungen, warnte der Mediziner.
"Komplikationen und Folgeerkrankungen zu verhindern, ist Auftrag und Ansporn unseres Handelns sowie Bestandteil unserer Verantwortung im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes", betonte Landrätin Kirsten Fründt. Sie lobte dabei die konstruktive Zusammenarbeit mit der Schule. Die Schulleitung habe großes Verständnis für die eingeleiteten Maßnahmen und unterstütze die Arbeit des Gesundheitsamts.
Martin Jennemann von der Schulleitung der Waldorfschule hob die professionelle Arbeit des Gesundheitsamts hervor, mit dem die Schulleitung regelmäßig in Kontakt stehe. Die Experten des Gesundheitsamts wiesen nochmals eindringlich darauf hin, dass nur eine Impfung einen sicheren Schutz vor einer Ansteckung mit dem Masern-Virus bieten könne "Die Impfung schützt nicht nur den Geimpften, sie hilft auch gegen eine Ausbreitung der Erkrankung", erklärte Just.
Masern werden durch Viren ausgelöst und kommen weltweit vor. Sie sind hochansteckend. Masern-Viren werden ausschließlich von Mensch zu Mensch übertragen.
Nahezu jeder Kontakt zwischen einer ungeschützten Person und einem Erkrankten führt zu einer Ansteckung. Selbst aus einigen Metern Entfernung wird das Virus übertragen. Beim Husten, Niesen oder Sprechen können sich die Erreger in kleinen Speichel-Tröpfchen über die Luft verbreiten und eingeatmet werden.
Zu Beginn der Masern-Erkrankung zeigen sich Beschwerden wie hohes Fieber, Husten und Schnupfen sowie Entzündungen im Nasen-Rachenraum und der Augen-Bindehaut. Erst nach einigen Tagen bildet sich der typische Hautausschlag, der im Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich dann über den ganzen Körper ausbreitet.
Die ersten Beschwerden treten ungefähr acht bis zehn Tage nach der Ansteckung auf. Bis zum Ausbruch des Hautausschlags dauert es meistens zwei Wochen.
pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
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