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Kreis erlässt Kontaktverbot nach Masern-Infektion

06.05.2015 (fjh)
Mit Masern angesteckt hat sich ein 17-jähriger Schüler einer Marburger Schule. Das hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf am Mittwoch (6. Mai) mitgeteilt.
Die Laboruntersuchung hat den entsprechenden Verdacht des Gesundheitsamts am Mittwochnachmittag bestätigt. Alle engen Kontaktpersonen, die nicht sicher vor Masern geschützt sind, dürfen deshalb bis einschließlich Donnerstag (14. Mai) die Schule nicht betreten oder dort arbeiten. Das gilt für die Schülerinnen und Schüler, die die gleiche Klasse wie der 17-Jährige besuchen, sowie für die Lehrkräfte und Familienangehörigen des Jugendlichen.
"Von diesem Verbot ausgenommen ist nur, wer einen sicheren Schutz vor einer Ansteckung mit Masern nachweisen kann", erläuterte Dr. Martin Just vom Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Als sicherer Schutz gelten eine zweifache Masern-Schutzimpfung in der Vergangenheit, die auch dokumentiert wurde, oder eine durchgemachte Masernerkrankung und eine entsprechenden Immunität, die ebenfalls nachgewiesen werden muss.
Die engen Kontaktpersonen, wozu neben den Mitschülern und Lehrkräften auch Familienangehörige ohne sichere Immunität gehören, dürfen außerdem bis einschließlich 14. Mai 2015 keine anderen Gemeinschaftseinrichtungen betreten oder dort arbeiten. Gemeinschaftseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden. Das sind zum Beispiel Kinderkrippen, Kindergärten und Kindertagesstätten, Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Ferienlager oder ähnliche Einrichtungen.
"Mit diesen Schritten wollen wir verhindern, dass noch andere Kinder oder Jugendliche mit dem Virus angesteckt werden", betonte Just. "Masern sind eine hochansteckende Erkrankung."
Deshalb müsse das Gesundheitsamt die sichere Immunität auch anhand von Impfausweisen oder anderen geeigneten medizinischen Dokumenten überprüfen. Die Fristen, die das Gesundheitsamt gesetzt hat, orientieren sich an der Inkubationszeit der Masernerkrankung. Das ist die Zeit zwischen Ansteckung und dem Auftreten erster Krankheitszeichen.
Die Fachleute des Gesundheitsamts raten engen Kontaktpersonen außerdem davon ab, bis einschließlich 14. Mai 2015 an Sport- oder Freizeitaktivitäten teilzunehmen. Zudem sollten Besuche im eigenen Haushalt auf Personen beschränkt werden, die gegen Masern immun sind.
Während für die engen Kontaktpersonen ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für die Schule und Gemeinschaftseinrichtungen angeordnet wurde, empfiehlt das Gesundheitsamt den anderen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften der betroffenen Schule, die nicht sicher gegen Masern geschützt sind, bis einschließlich 14. Mai zuhause zu bleiben.
"Wir haben die Schülerinnen und Schüler, die Eltern sowie die Lehrkräften der Schule informiert und aufgeklärt", berichtete Landrätin Kirsten Fründt. "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes haben außerdem - zum Teil in detektivischer Kleinarbeit - mögliche Kontaktpersonen ermittelt und ebenfalls informiert." Fründt betonte, dass die eingeleiteten Schritte eine weitere Ausbreitung der Erkrankung verhindern sollen und den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes entsprächen.
Die Experten des Gesundheitsamts wiesen nochmals darauf hin, dass nur eine Impfung einen sicheren Schutz vor einer Ansteckung mit dem Masern-Virus bieten kann: "Die Impfung schützt nicht nur den Geimpften; sie hilft auch, eine Ausbreitung der Erkrankung einzudämmen oder zu verhindern", erklärte Just.
Eindringlich warnte er davor, Masern nur als harmlose Kinderkrankheit zu verstehen: "Bei jedem zehnten Betroffenen treten Komplikationen auf wie beispielsweise Mittelohrentzündungen, Atemwegs- oder Lungenentzündungen. Eine besonders gefürchtete Komplikation der Masern-Erkrankung ist die Gehirnentzündung“.
Masern werden durch Viren ausgelöst. Sie kommen weltweit vor. Die Krankheit ist hochansteckend.
Masern-Viren werden ausschließlich von Mensch zu Mensch übertragen. Nahezu jeder Kontakt zwischen einer ungeschützten Person und einem Erkrankten führt zu einer Ansteckung. Das geschieht selbst aus einigen Metern Entfernung.
Beim Husten, Niesen oder Sprechen können sich die Erreger in kleinen Speichel-Tröpfchen über die Luft verbreiten und eingeatmet werden. Zu Beginn der Masern-Erkrankung zeigen sich Beschwerden wie hohes Fieber, Husten und Schnupfen sowie Entzündungen im Nasen-Rachenraum und der Augen-Bindehaut. Erst nach einigen Tagen bildet sich der typische Hautausschlag, der im Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich dann über den ganzen Körper ausbreitet.
Die ersten Beschwerden treten ungefähr acht bis zehn Tage nach der Ansteckung auf. Bis zum Ausbruch des Hautausschlags dauert es meistens zwei Wochen.
pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
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