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Erwerbslosigkeit


KJC meldet weiteren Rückgang

30.04.2015 (fjh)
Für April 2015 weist das KreisJobCenter (KJC insgesamt 3.047 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Das hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf am Donnnerstag (30. April) bekanntgegeben.
Im Vergleich zum Vormonat März ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen leicht um 4 Personen beziehungsweise 0,1 Prozent zurückgegangen. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist sie im Landkreis dagegen deutlich um 159 Personen beziehungsweise 5,0 Prozent gesunken.
Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt weiter bei 2,4 Prozent. Im Vorjahresmonat hatte sie noch bei 2,5 Prozent gelegen.
"Die jüngsten Meldungen zur Arbeitsmarktlage waren auf Bundesebene positiv", berichtete der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow. "Deshalb überrascht es mich nicht, dass die heimische Region als dynamischer Wirtschaftsstandort ebenfalls an der guten Entwicklung partizipiert. Diese positive Entwicklung bei der Zahl der Langzeitarbeitslosen gibt uns die Gelegenheit, noch mehr die Menschen in den Blick zu nehmen, die bislang nur wenig Chancen bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt hatten."
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist im Vergleich zum Vormonat um 1,2 Prozent beziehungsweise 77 Personen auf 6.415 Bedarfsgemeinschaften angestiegen. Verglichen mit dem Vorjahresmonat ist das ein Anstieg um 129 Bedarfsgemeinschaften oder 2,1 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im Vergleich zum Vormonat ein Anstieg um 1,2 Prozent auf 8.335 Personen zu verzeichnen. Das entspricht einem Anstieg um 97 Personen. Im langfristigen Vergleich liegt die Zahl um 2,6 Prozent beziehungsweise 214 Personen über dem Wert des Vorjahrs.
Der kontinuierliche Anstieg der Zahl der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsberechtigten setzt sich somit in den vergangenen Monaten fort. Ein Grund für diese Steigerung sind auch die im März 2015 in Kraft getretenen Neuregelungen zum Asylbewerberleistungsgesetz, die in Zukunft die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Sozialgesetzbuch II (SGB II) beeinflussen werden. So erwerben Personengruppen mit einer bestimmten Aufenthaltserlaubnis künftig Leistungsansprüche nach dem SGB II.
Dabei handelt es sich um Personen, die – unabhängig von ihrem Status als Asylbewerber – voraussichtlich dauerhaft in Deutschland bleiben werden. Durch die frühe Leistungsberechtigung im SGB II will der Gesetzgeber erreichen, dass die Teilhabe am Arbeitsmarkt und die dafür dringend notwendige Sprachförderung so früh wie möglich einsetzen. In welchem Umfang sich das künftig statistisch niederschlagen wird, ist derzeit noch nicht absehbar.
Bei den Angaben zu Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 14.04.2015 ermittelten vorläufigen Bestand. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat April wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.
Insgesamt befanden sich zum Stichtag im April 1.349 Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen.
pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
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