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Mindestlohn startet am 1. Januar

22.12.2014 (mok)
Nach über zehnjähriger Kraftanstrengung kommt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde am Donnerstag (1. Januar) für rund 3,7 Millionen Beschäftigte. "Das ist ein historischer Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik, von dem viele Arbeitnehmer in Marburg-Biedenkopf profitieren", sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Sören Bartol.
Der Mindestlohn schütze auch ehrlichen Unternehmer, die schon immer gute Löhne gezahlt haben. Sie müssen jetzt nicht mehr mit Betrieben konkurrieren, deren Geschäftsmodell vor allem auf Dumpinglöhnen basiere.
"Es ist doch klar, dass bei einem Gesetzt, das so viele Menschen betrifft, Fragen auftauchen", erklärte Bartol. Das Bundesarbeitsministerium hat deshalb eine Mindestlohn-Hotline eingerichtet. Diese informiert Arbeitnehmer genauso wie Arbeitgebeer kostenlos über ihre Reche und Pflichten.
Die Mitarbeiter der Mindestlohn-Hotline beantworten allgemeine Fragen zum Mindestlohn, wobei die individuelle Situation der anrufenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer berücksichtigt wird. Außerdem können ab Donnerstag (1. Januar) Verstöße gegen den Mindestlohn anonym bei der Hotline gemeldet werden. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter 030/60 28 00 28.
Alle volljährigen Arbeitnehmer bekommen einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestlohn . Die wenigen Ausnahmen laufen Ende 2016 aus.
"Die Sozialdemokraten wollen, dass alle Beschäftigten von ihrer Arbeit leben können und nicht Sozialleistungen beziehen müssen", sagte Bartol. "Deshalb hat die SPD von Anfang an aufs Temo gedrückt und dafür gesorgt, dass alle Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zum Thema Mindestlohn umgesetzt werden."
Schlupflöcher zur Umgehung der Lohnuntergrenze gibt es kaum. Dennoch werden die Kontrollmöglichkeiten des Zolls weiter ausgebaut. Er soll ab Anfang kommenden Jahres nicht mehr nur illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit ins Visier nehmen, sondern auch Verstöße gegen den Mindestlohn. Dafür werden über 1.600 Stellen in drei Jahren neu geschaffen.
Mit dem Mindestlohngesetz ist auch Schluss mit der "Generation Praktikum". Praktikanten bekommen zukünftig den Mindestlohn. Ausgenommen sind lediglich Praktika vor oder während des Studiums und der Ausbildung von bis zu drei Monaten.
pm: Sören Bartol, MdB
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