16.12.2014 (fjh)
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gilt ab dem 1. Januar 2015. Nach Berechnungen des
Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) müssen zur Zeit im
Landkreis Marburg-Biedenkopf 3.700 Vollzeitbeschäftigte mit weniger als 8,50 Euro Stundenlohn auskommen. Das ergibt einen Bruttoverdienst bis zu 1.500 Euro pro Monat.
6,9 Prozent der ungefähr 55.000 Vollzeitbeschäftigten werden demnach von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren. Der DGB geht davon aus, dass bei den Teilzeitbeschäftigten und insbesondere bei den Minijobs der Anteil derjenigen, die vom Mindestlohn profitieren werden, noch deutlich höher liegt. Landesweit werden etwa zwei Drittel der Minijobberinnen und Minijobber vom Mindestlohn profitieren.
Bundesweit arbeiten deutlich mehr Frauen im Niedriglohnbereich als Männer. Dieser Trend zeigt sich auch in der mittelhessischen Region. Während 3,5 Prozent der vollzeitbeschäftigten Männer brutto weniger als 1.500 Euro monatlich verdienen, liegt der Anteil der Frauen bei 14,5 Prozent.
DGB-Regionsgeschäftsführer Matthias Körner ist überzeugt, dass der gesetzliche Mindestlohn zu mehr Gerechtigkeit führen wird. "Auch die Akzeptanz bei den Unternehmen wird zunehmen, wenn sie sicher sein können, dass der Mindestlohn auch von der Konkurrenz bezahlt wird", orakelte Körner.
Wichtig sei allerdings eine wirksame Überwachung. "Einige Arbeitgeber versuchen mit allen Tricks, den Mindestlohn zu umgehen", berichtete er. "Das ist kein Kavaliersdelikt."
Wer gegen das Mindestlohngesetz verstoße, müsse mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro rechnen. Wem der Mindestlohn vorenthalten werde, könne bis zu drei Jahre später Klage einreichen. Zudem wies Körner darauf hin, dass tariflich ausgehandelte Branchen-Mindestlöhne ihre Gültigkeit behalten und nicht mit Hinweis auf den gesetzlichen Mindestlohn gekürzt werden können.
pm: DGB Region Mittelhessen
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