11.12.2014 (fjh)
Die Einrichtung neuer Ortsbeiräte möchte der Grünen-Fraktionsvorsitzende Dietmar Göttling abschließen und zur Entscheidung in die Hände der Bürger der betreffenden Stadtteile legen. Das erklärte er am Mittwoch (10. Dezember).
In ihrem Koalitionsvertrag hatten Grüne und SPD in dem Kapitel "Demokratie und Bürgerbeteiligung" eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Dort heißt es: "Im Innenstadtbereich können Ortsbezirke und Ortsbeiräte gebildet werden, sofern dies der Wunsch der dort lebenden Bürgerinnen und Bürger ist."
Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Marburger Stadtparlament betont, dass nunmehr zahlreiche Bürgerinnen und Bürger der Stadtteile Oberstadt, Südstadt und Weidenhausen in Unterschriftensammlungen diesen Wunsch bereits in die Öffentlichkeit getragen haben. Nun sei es Zeit, diesen Wunsch auf eine breitere Basis zu stellen und die Bürger zu diesem Vorhaben zu befragen.
Der Termin zur Wahl eines neuen Oberbürgermeisters am 14. Juni 2015 böte sich laut Göttling hierzu hervorragend an, da bei Unterstützung des Wunschs zur Einrichtung neuer Ortsbeiräte die Zeit noch ausreiche, um die Hauptsatzung durch die Stadtverordnetenversammlung (StVV) so zu ändern, dass zur nächsten Kommunalwahl im Frühjahr 2016 in weiteren Ortsbezirken neue Ortsbeiräte gewählt werden könnten. Dadurch werde die direkte Demokratie in der
Universitätsstadt Marburg gestärkt, meinte Göttling.
Ortsbeiräte übernehmen in der Stadtgesellschaft wichtige Entscheidungs- und Beteiligungsfunktionen. Im Gegensatz zu den als Verein organisierten Stadtteilgemeinden sind sie ein demokratisch legitimiertes Beteiligungsgremium.
Bereits im November 2012 hatte die StVV die gestiegene Bedeutung der Ortsbeiräte für die politische Willensbildung in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) durch Erweiterung der Rechte der Marburger Ortsbeiräte in der Geschäftsordnung nachvollzogen. Ortsbeiräte haben ein Vorschlags- beziehungsweise Antragsrecht zu allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen.
Zu allen Anträgen, Anregungen und Vorschlägen, die ein Ortsbeirat dem Magistrat unterbreitet, hat der Ortsvorsteher das Recht, in den die Angelegenheit beratenden Ausschüssen der StVV Stellung zu nehmen. Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtteil betreffen, zu hören;; und es muss ihm Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen laut Göttling, dass die Ortsbeiräte in der Kernstadt geeignet sind, kommunale Willensbildung zu unterstützen und einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung unserer Stadt zu leisten. Das gelte insbesondere in den historischen Stadtbezirken.
pm: Büngnis90/Die Grünen in der StVV
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